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Psychische Belastungen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Sie sind aufgefordert, psychische Gefährdungen, die zum Beispiel aus hoher Arbeitsintensität, fehlender sozialer Unterstützung am Arbeitsplatz oder Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit resultieren, zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen abzuleiten.
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