Die Verantwortung des Vorgesetzten für die Mitarbeiter verpflichtet ihn, darauf zu achten, dass nur an solchen Betriebseinrichtungen gearbeitet wird und nur solche Arbeitsgeräte benutzt werden, die den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen. Schon bei der Anschaffung von Geräten und Maschinen muss daher die Arbeitssicherheit berücksichtigt werden.
Der Begriff Ergonomie kombiniert zwei Wörter der griechischen Sprache: „Ergon“, die Arbeit und „Nomos“, das Gesetz. Damit kann Ergonomie wörtlich als die Lehre von der Gesetzmäßigkeit menschlicher Arbeit übersetzt werden.
Hauptaufgabe des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin ist es, den Unternehmer in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten, weiterhin betreut und berät er die Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Bei bestimmten Gefährdungen werden die Mitarbeiter arbeitsmedizinisch beraten und ggf. untersucht.
Die Gefährdungsbeurteilung wird seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz von jedem Arbeitgeber gefordert; sie muss durchgeführt werden als Erstbeurteilung an bestehenden oder neuen Arbeitsplätzen und als Wiederholungsbeurteilung bei Änderungen im Betrieb, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen können.
Unter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung zu verstehen, die dazu bestimmt ist, die Beschäftigten vor bestehenden Restrisiken zu schützen. PSA darf erst dann eingesetzt werden, wenn technische und oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewährleisten.
Die Wahrnehmung von Schallwellen löst bei uns nicht immer die gleiche Empfindung aus: Empfinden wir sie als störend oder belästigend, dann bezeichnen wir sie als Lärm. Musik dagegen besteht aus angenehm empfundenen Schallwellen. Unabhängig von einer als angenehm oder unangenehm empfundenen Wahrnehmung gefährden Schallwellen ab einer gewissen Lautstärke das menschliche Gehör.
Der Schutz von werdenden Müttern und des ungeborenen Kindes sowie von Beschäftigten, die unter 18 Jahre alt sind, zählt zu den Grundpflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Sie sind aufgefordert, psychische Gefährdungen, die zum Beispiel aus hoher Arbeitsintensität, fehlender sozialer Unterstützung am Arbeitsplatz oder Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit resultieren, zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen abzuleiten.
Neben den Gefahrstoffen, die bei der Arbeit im Dentallabor eingesetzt werden oder entstehen, muss auf Pilze, Bakterien und Viren geachtet werden. Entsprechend wichtig ist es, sorgfältig Hygiene am Arbeitsplatz zu halten.
Der Umgang mit elektrischem Strom ist für uns alltäglich und selbstverständlich, aber keinesfalls harmlos. Stromunfälle haben oft schwerwiegende Folgen. Die meisten Stromunfälle passieren nicht bei Hochspannung, sondern bei der normalen Netzspannung von 230 V.
Der oder die Sicherheitsbeauftragte ist eine Person aus dem Team, die die Unternehmensführung, die Führungskräfte sowie die Kollegen und Kolleginnen unterstützt, Unfälle zu verhindern und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen und zu minimieren.
Zahntechnikerinnen und Zahntechniker sind einer hohen Hautbelastung durch die eingesetzten Substanzen, Materialien und entstehenden Stäube ausgesetzt. Im Vergleich mit anderen Berufsgruppen treten deshalb überproportional häufig berufsbedingte allergische Hauterkrankung auf. Die häufigste Berufskrankheit in der Branche ist die BK 5101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen".
Nach einem Unfall im Betrieb können bei schweren Blutungen oder Herzkreislaufstillstand Sekunden über Leben oder Tod entscheiden. Die Erste Hilfe muss im Betrieb so gut organisiert und geregelt sein, dass es im Notfall keine Verzögerungen gibt. Die Unternehmensleitung muss dafür sorgen, dass nach einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet und, falls erforderlich, ärztliche Versorgung veranlasst wird.
Wenn im Betrieb ein Brand ausbricht, ist das Leben der Beschäftigten hoch gefährdet und die unternehmerische Existenz steht auf dem Spiel. Im Vergleich zum möglichen Schaden ist der Aufwand für einen wirksamen Brandschutz gering.
Eine besondere, aber oftmals vernachlässigte Rolle beim sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln kommt der regelmäßigen Prüfung zu. Der sicherheitstechnisch einwandfreie Zustand, Basisschutz, Fehlerschutz, Zusatzschutz, muss jederzeit gewährleistet sein.
Unterweisen ist mehr als nur Belehren und Anweisen. Die Unterweisung dient einerseits dazu, der Belegschaft die Unfall- und Gesundheitsgefahren, die während der Arbeit auftreten können, aufzuzeigen. Mit diesen Informationen sollen alle sensibilisiert, aber nicht verängstigt werden. Es ist daher andererseits wichtig, die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und die notwendigen sicherheitsgerechten Verhaltensweisen zu erklären bzw. vorzuführen.