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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Unter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung zu verstehen, die dazu bestimmt ist, die Beschäftigten vor bestehenden Restrisiken zu schützen. PSA darf erst dann eingesetzt werden, wenn technische und oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewährleisten.

Bitte beachten Sie:

  • PSA ist grundsätzlich für den Gebrauch durch nur eine Person bestimmt.
  • Die PSA muss dieser Person individuell passen.
  • Die Anschaffung und Bereitstellung der PSA ist Aufgabe des Arbeitgebers; den Beschäftigten dürfen dadurch keine Kosten entstehen.
  • PSA muss ausreichenden Schutz vor der Gefährdung bieten, ohne neue Gefährdungen zu verursachen.

Die Unternehmensleitung muss sicherstellen, dass die PSA sicher schützt und in hygienisch einwandfreiem Zustand ist. Außerdem ist, sofern erforderlich, die arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren. Die Beschäftigten sind über die richtige Anwendung der PSA regelmäßig zu unterweisen.

Anforderungen an PSA

PSA wird in drei Kategorien klassifiziert:

  • Kategorie I: geringe Risiken
    Diese PSA ist mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet.
  • Kategorie II: mittlere Risiken
    Diese Kategorie wird nach Baumusterprüfung vergeben und ist erkennbar am CE-Zeichen und eventuell an der angegebenen Norm. Hierzu zählen beispielsweise Schutzbrillen.
  • Kategorie III: hohe Risiken
    Diese PSA soll gegen tödliche oder ernste Gesundheitsschäden schützen. Die Produktion dieser PSA wird ständig überwacht. Die überwachende Stelle wird durch eine vierstellige Kennziffer neben dem CE-Zeichen bekannt gegeben. Unter diese Kategorie fallen beispielsweise viele Chemikalienschutzhandschuhe.

Erforderliche PSA im zahntechnischen Labor

Für die unterschiedlichen Tätigkeiten im zahntechnischen Labor ist durch den Unternehmer unterschiedliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Neben geeigneter Arbeitskleidung, wie langärmlige, hoch geschlossene Laborkittel, kommen als PSA insbesondere Schutzhandschuhe, Staubschutzmasken und Augen- oder Gesichtsschutz zum Einsatz. Die zur Verfügung gestellten Schutzhandschuhe müssen auf die dermal gefährdenden Tätigkeiten und Stoffe abgestimmt sein.

Gegen wegfliegende grobe Partikel ist eine Schutzbrille zur Verfügung zu stellen, sofern nicht andere, technische Schutzmaßnahmen bereits wirkungsvoll eingesetzt werden, z. B. ausreichend große Sichtscheibe.

Ist durch technische Schutzmaßnahmen eine ausreichende Minimierung der Staubexposition nicht gewährleistet, so kann ergänzend das Tragen von Atemschutz notwendig sein.

Auswahl der PSA

Die falsche Auswahl und nicht sachgerechte Anwendung von PSA kann zu Gesundheitsgefährdungen führen. Falls die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass PSA erforderlich ist, sollten Sie die Mitarbeiter an der Auswahl der PSA beteiligen. Dies führt erfahrungsgemäß zu einer hohen Trageakzeptanz.

PSA mit höherem Tragekomfort wird eher benutzt, z. B. eine Staubschutzmaske mit Ausatemventil. Die geringen Mehrkosten fallen kaum ins Gewicht. Nicht zuletzt sinkt Ihr Zeitaufwand für die Kontrolle, ob die PSA getragen wird.

Atemschutz

Bei Tätigkeiten mit Gipsen, Einbettmassen und beim Ausarbeiten können Expositionsspitzen auftreten, die das Tragen von Atemschutz notwendig machen (empfohlen wird eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP-2 vorzugsweise mit Ausatemventil). Werden die Staubschutzmasken gerade nicht benötigt, sind sie sachgerecht, vor Stäuben geschützt, aufzubewahren. Hierzu zählt beispielsweise die Lagerung in einer geschlossenen Aufbewahrungsbox.

Bitte beachten Sie, dass die häufig noch anzutreffenden „OP-Masken“ keine Staubschutzmasken sind. OP-Masken haben vor allem das Ziel, der Übertragung von Bakterien aus den Atemwegen des medizinischen Personals z. B. in die chirurgische Wunde vorzubeugen, weswegen sie in Zahnarztpraxen durchaus sinnvoll, in Dentallaboratorien jedoch fehl am Platze sind.

Handschuhe

handschuhe-dental.jpgDie Auswahl der Handschuhe richtet sich nach der Gefährdung, vor der sie schützen sollen. Beachten Sie bei chemischen Einwirkungen immer die Angaben des Produktherstellers zu geeignetem Handschuhmaterial und des Handschuhherstellers zur Durchdringungszeit! Für Tätigkeiten mit sensibilisierenden Arbeitsstoffen, wie z. B. Methylmethacrylat (MMA) werden Handschuhe aus Nitrilkautschuk grundsätzlich empfohlen. Naturkautschuklatex war lange das übliche Handschuhmaterial. Auf Grund der möglichen Entwicklung von Latexallergien bei Beschäftigten sollte auf die Verwendung latexhaltiger Produkte verzichtet werden. Um Fehlanwendungen und hohe Kosten zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Anzahl unterschiedlicher Handschuhsorten im Dentallabor so klein und übersichtlich wie möglich zu halten.

Bei der Auswahl des richtigen Schutzhandschuhs unterstützt die BG ETEM mit ihrem Onlineportal "Hand- und Hautschutz“: https://hautschutz.bgetem.de.

Bei der Pflege und Weiterentwicklung des Portals arbeiten Hersteller dentaltechnischer Produkte, Handschuhhersteller und BG ETEM aktiv zusammen. Die Produkte sind den im Portal bestehenden Tätigkeitsgruppen zugeordnet. Die Eignung der Handschuhe wird für die einzelnen Tätigkeiten bezüglich der verwendeten Gefahrstoffe, der Materialdicke und auch der Erhaltung des Tastsinns geprüft. Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen und Prüfungen werden Schutzhandschuhe für die jeweiligen Tätigkeiten mit Dentalprodukten empfohlen.

Quellen/Medien: