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Brandschutz
Wenn im Betrieb ein Brand ausbricht, ist das Leben der Beschäftigten hoch gefährdet und die unternehmerische Existenz steht auf dem Spiel. Im Vergleich zum möglichen Schaden ist der Aufwand für einen wirksamen Brandschutz gering.
Die Organisation des Brandschutzes und der Brandbekämpfung ist Aufgabe der Unternehmensführung. Die gesetzliche Grundlage bildet § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Auch aus der Betriebssicherheits- und der Arbeitsstättenverordnung ergibt sich die Gesamtverantwortung des Unternehmers für einen sicheren Betrieb, also auch für den Brandschutz. Daher sollte auch die Gefährdungsbeurteilung des gesamten Betriebes unter dem Gesichtspunkt „Brandgefahren“ erstellt werden. Die Beurteilung der betrieblichen Situation und der zu ergreifenden Maßnahmen sollte sich eng an den Zielen des vorbeugenden Brandschutzes orientieren:
- Entstehung eines Brandes verhindern
- Ausbreitung eines Brandes verhindern
- Brandbekämpfung sicherstellen, eigene Löschtechnik, Qualifizierung der Mitarbeiter, Feuerwehr
- Rettungswege festlegen
Brandgefahren erkennen
Der erste Schritt ist die Analyse des Brandrisikos. Dazu betrachtet und bewertet man die Risiken, die sich aus vorhandenen brennbaren Stoffen in Kombination mit möglichen Zündquellen ergeben. Die Erkenntnisse aus dieser Analyse können Anlass für eine Änderung der betrieblichen Abläufe sein. Besonders ist auf folgende Punkte zu achten:
- das Arbeiten mit offener Flamme und andere Zündquellen wie heiße Oberflächen, Wärmestrahlung, elektrische Funken
- die Lagerung und den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- die Lagerung und den Umgang mit Gasen.
Im zweiten Schritt werden die Gefährdung von Menschen, Maschinen und Gebäuden durch einen Brand beurteilt. Dabei sind auch der Zustand der Gebäude und deren Nutzung zu beachten und die Wirkung von Schutzeinrichtungen und -maßnahmen zur Brandbegrenzung und -bekämpfung zu beurteilen:
- hohe, unübersichtliche Brandlasten
- Verrauchung des Gebäudes, Vergiftung von Personen, weil Feuerschutzabschlüsse, Tore, Türen, Klappen, defekt sind oder unwirksam gemacht wurden, z. B. verkeilte Brandschutztür
- verstellte oder nicht funktionierende Feuerlöscher
- ungenügende Organisation der Rettungskette
Im dritten Schritt werden die Zusammenhänge zwischen Brandrisiko, Gefahr, dass ein Brand entsteht, und den Gefährdungen durch einen Brand betrachtet.
Dabei sollte die Aufmerksamkeit auf die Arbeitsabläufe und die einzelnen Arbeitsplätze gerichtet werden. Die häufigsten Ursachen für Brände und die oft katastrophalen Folgen für Menschen und Sachwerte sollten bedachte werden: Fehleinschätzung der Gefahren beim Arbeiten mit offener Flamme und bei Arbeiten, die einen Funkenflug produzieren.
Brandgefahren vorbeugen
Mit baulichen und organisatorischen Maßnahmen kann einem Brand vorgebeugt bzw. im Brandfall die Ausbreitung und die Gefahren für Menschen, Inventar und Gebäude begrenzt werden.
Bauliche Brandschutz-Maßnahmen
Der bauliche Brandschutz ergibt sich aus den Bauordnungen der Länder. Die darin enthaltenen Vorgaben muss der Unternehmer in seinem Betrieb konkret umsetzen:
- Gebäude nur entsprechend ihrer Klassifizierung nutzen, Änderung der Bauaufsicht und dem Sachversicherer melden
- Bei Änderung der Gebäudenutzung das Brandschutzkonzept anpassen
- Brandabschnitte im Gebäude bilden
- sichere Flucht- und Rettungswege schaffen
- Versorgung mit Löschwasser prüfen, Brandschutzamt, Feuerwehr
Organisatorische Brandschutz-Maßnahmen
Auch mit einigen organisatorischen Maßnahmen kann dem Entstehen bzw. der Ausbreitung von Bränden vorgebeugt werden:
- regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter in Sachen Brandschutz
- Übung der Räumung des Gebäudes
- Kontrolle, dass Flucht- und Rettungswege immer frei bleiben.
Mindestens 5 % der Beschäftigten müssen als „Brandschutzhelfer“ ausgebildet werden. Dies umfasst eine ca. 1,5- bis 2-stündige Unterweisung mit theoretischen Inhalten sowie eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Brandschutzhelfer sollen Entstehungsbrände mit Hilfe der betrieblichen Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen können, ohne sich dabei selbst zu gefährden.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sollte alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden. Nähere Informationen enthält die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“.
Feuerlöscher im Betrieb
Um Entstehungsbrände im Betrieb bekämpfen zu können, müssen funktionstüchtige Feuerlöscher vorhanden sein, Büro, Laborräume, Gussraum. Wie viele Feuerlösche gebraucht werden, hängt von der Größe und der Brandgefährdung der Arbeitsstätte ab. Das Minimum ist aber ein Feuerlöscher mit ca. 6 kg je Arbeitsstätte.
Auch Fachleute der örtlichen Unternehmen für Brandschutztechnik können die benötigten „Löschmitteleinheiten“ im Rahmen einer Beratung im Betrieb berechnen. Außerdem beraten die örtliche Feuerwehr und/oder das Brandschutzamt hierzu.
Die Feuerlöscher müssen gut sichtbar platziert werden und so, dass alle Beschäftigten sie schnell erreichen, leicht und gefahrlos aufnehmen und zum Brandort bringen können. Feuerlöscher sollen so platziert sein, dass auch kleinere Personen das Gerät ohne Schwierigkeiten aus der Halterung nehmen können; zweckmäßig ist eine Griffhöhe von 80 bis 120 cm über dem Boden. Sinnvoll positioniert sind Feuerlöscher in Fluren, in Türnähe möglicher Brandstellen und an „brandgefährlichen“ Arbeitsplätzen.
Beschäftigte sollten wissen, wie ein Feuerlöscher zu bedienen ist und wie ein Entstehungsbrand bekämpft wird. Nicht Pflicht, aber optimal ist es, wenn wenigstens eine Person aus dem Team im Brandschutz ausgebildet ist. Der Kurs „Brandschutz im Betrieb“ der BG ETEM vermittelt die entsprechenden Inhalte (www.bgetem.de/seminare). Alternativ bieten auch die bekannten Feuerlöscher-Firmen Brandbekämpfungsübungen an.
Flucht- und Rettungswege
Wenn es brennt, müssen alle auf dem schnellsten und sichersten Weg den Betrieb verlassen können. Das setzt erstens voraus, dass der Fluchtweg frei ist, und zweitens, dass alle Beschäftigten den Fluchtweg kennen. Die Fluchtwege können z. B. mit dem Rettungszeichen E002 „Rettungsweg/Notausgang (rechts)“ gekennzeichnet sein.
Todesfalle Fluchtweg?
Der Fluchtweg muss von jedem Arbeitsplatz aus geprüft werden. Kommt man schnell raus, auch wenn Rauch die Sicht behindert? Steht nichts im Wege? Lassen sich die Ausgänge leicht öffnen, auch im Fall einer Panik?
Wenn für jeden Arbeitsplatz im Betrieb der Fluchtweg festgelegt ist, muss bei Rundgängen immer überprüft werden, ob die Wege wirklich frei sind. Hindernisse dürfen nicht geduldet werden, auch wenn diese „nur kurz“ den Weg blockieren oder einengen.
Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin sollte einmal seinen bzw. ihren Fluchtweg abgehen, das prägt sich besser ein als nur eine mündliche oder schriftliche Beschreibung.
Brandgefährlich!
Brennbare Gase: Siehe "Arbeiten mit Gas"
Heiße Arbeitsumgebung
Allgemein ist an den Dentallaborarbeitsplätzen mit Hitzeeinwirkung, wie an den Öfen im Gussraum bzw. in der Keramikabteilung oder beim Einsatz von Brennerflammen, darauf zu achten, die Brandlasten durch brennbare Materialien und Arbeitsstoffe vor Ort so gering wie möglich zu halten. Zudem müssen Arbeitsflächen, auf die heiße Arbeitsmittel gestellt oder Werkstücke abgelegt werden, zur Vermeidung von Entstehungsbränden aus hitzebeständigem Material, z. B. Fliese aus Keramik, bestehen. Die Entsorgung von heißen Abfällen darf nur in geeignete, d. h. nicht brennbare und selbstlöschende Blecheimer mit dicht schließendem Deckel, vorgenommen werden. Anderenfalls sind diese unter Wasser auf Raumtemperatur herunter zu kühlen.
Bunsenbrenner
Beim Arbeiten mit einem Gasbrenner wie Bunsenbrennern, bzw. davon abgeleitete Bauformen wie Teclu-, Méker-, Heintz- oder Frankebrenner, können ebenfalls Brandgefahren auftreten, daher sind Schutzmaßnahmen zu beachten. Als erstes muss die Arbeitsfläche frei von unnötigen Brandlasten wie brennbaren Materialien oder Arbeitsstoffen gehalten werden. Um schwere Brandverletzungen am eigenen Körper zu vermeiden, dürfen keine synthetischen Kleidungsstücke getragen werden. Am besten ist ein langärmliger Laborkittel aus nicht brennbarem Material bei Arbeiten mit einem Brenner geeignet. Ebenso können lange Haare eine Gefahrenquelle bilden. Diese sind z. B. mit einem Haarband, Haarnetz oder einer Kappe zu bändigen und wie der ganze Kopf aus der näheren Umgebung der Brennerflamme fern zu halten. Keinesfalls darf vergessen werden, die Brenner komplett auszuschalten, denn sonst strömt Gas aus, was bei einem Funken, z. B. beim Einschalten der Absaugung, des Lichts oder anderer elektrischer Geräte, schlimmstenfalls zu einer Explosion im Raum führen kann.
Allgemein lassen sich folgende Gefährdungen beim Umgang mit Bunsenbrennern nennen:
- Gefahr der Verbrennung mit der Bunsenbrennerflamme, heißem Brennerkopf oder heißem Werkstück
- Gefahr der Brandentstehung durch offene Flamme in der Nähe brennbarer Gegenstände
- Gefahr der Brandentstehung durch Hitzestau an begrenzenden Flächen oder durch unkontrolliertaustretendes Brenngas
- Gefahr der Explosion/Verpuffung durch eine offene Flamme in der Nähe zündbarer Gasgemische bzw. leichtentzündlicher Stoffe
- Gefahr durch ausströmendes Gas bei Verlöschen der Flamme oder bei Undichtigkeiten
Als Schutzmaßnahmen ist primär der sichere Umgang mit dem Brenner bei der Inbetriebnahme und beim Abschalten zu beachten.
Für die Inbetriebnahme gelten folgende sichere Handlungsschritte:
- Arbeitsplatz vorbereiten und Sicherheitsabstände um den Brenner einhalten.
- Haare zusammenbinden.
- Brenner auf augenscheinliche Mängel kontrollieren.
- Schutzbrille aufsetzen, wenn nötig.
- Anschluss an die Gasversorgung des Gasbrennern kontrollieren.
- Prüfen, ob die Luftzufuhr geschlossen ist, bzw. Luftzufuhr schließen.
- Gashahn öffnen.
- Streichholz entzünden.
- Gasregulierung am Gasbrenner öffnen.
- Sofort das Gas am oberen Rand des Brenners entzünden. Der Brenner zeigt nun eine leuchtende Flamme.
- Luftzufuhr öffnen, bis das Leuchten gerade verschwindet.
- Arbeitsplatz mit aktivem Brenner nicht unbeobachtet lassen.
Für das Abschalten des Brenners gelten folgende sichere Handlungsschritte:
- Die Luftzufuhr am Brenner schließen.
- Das Ventil der Gasleitung schließen.
- Langsam bis zehn zählen und abschließend die Gasregulierung am Gasbrenner schließen.
- Den Brenner nicht am Brennerrohr anfassen, solang dieses heiß ist!
Weitere Vorschriften zu Gasbrennern sind in der TRGS 526 „Laboratorien" im Kapitel 5.2.5, Absatz 1 zu finden:
(1) An Bunsen- und verwandten Gasbrennern sind absperrbare Einstellgeräte für das Brenngas nicht zulässig. Gasbrenner und ähnliche Verbrauchseinrichtungen dürfen nur mit DVGW-geprüften Schläuchen angeschlossen werden. Dies gilt nicht für Kartuschenbrenner.
(2) Für Vorratskartuschen von Kartuschenbrennern müssen Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden sein, so dass es im Brandfall nicht zu einer erhöhten Gefährdung kommen kann.
Derselbe Wortlaut findet sich im Kapitel 5.2.5 „Gasbrenner“ in der DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“. Ergänzt wird dort:
„Bunsenbrenner und davon abgeleitete Bauformen von Gasbrennern (beispielsweise Teclu-, Meker-, Heintz- oder Frankebrenner) dürfen nicht über Hähne oder Ventile vollständig absperrbar sein, da kein Gas unter Druck in dem Gasschlauch zwischen Absperrventil und Laborbrenner nach Abstellen des Brenners verbleiben soll (siehe auch DIN 30665-1 „Gasverbrauchseinrichtungen; Gasbrenner für Laboratorien Laborbrenner); Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung“).
Beim klassischen gelben Gashahn am Tisch an Dentalarbeitsplätzen handelt es sich um die Absperreinrichtung bzw. Geräteanschlussarmatur des Labortisches. Im Regelfall reguliert diese nicht Durchflussmenge, sondern dient als Absperrventil der Gaszufuhr am Tisch. Die eingesetzten Gasbrenner dürfen gemäß o. g. Forderung nicht vollständig absperrbar sein, so dass in der Minimalstellung immer noch ein geringer Gasdurchfluss erfolgen kann (siehe DIN 30665-1). Zum vollständigen Absperren der Gaszufuhr am Brenner muss die Geräteanschlussarmatur oder Gruppenabsperreinrichtung abgesperrt werden. Alternativ kann die Propangasflasche beim Einsatz von Flüssiggas am Flaschenventil zugedreht werden. Weitere Hinweise sind der Bedienungsanleitung des Gasbrenner-Herstellers zu entnehmen.
Manche Brenner verfügen zudem über eine „Lockflamme“. Diese brennt auch bei maximal reduzierter Gaszufuhr am Brenner und erleichtert die erneute Benutzung, da man nur die Gaszufuhr wieder öffnen muss.
Bei zu großer Luftzufuhr kann ein Brenner „durchschlagen“, d. h. das Gas brennt im Inneren des Kamins direkt an der Gaseinspeisung. Dadurch wird das Metall überhitzt und der Gummischlauch an der Gaszufuhr schmort, wird undicht oder beginnt zu brennen. In diesem Fall muss sofort durch Schließen des Gashahns am Arbeitsplatz oder des Haupthahns (Gas-Not-Aus) die Gaszufuhr unterbrochen werden. Der zu heiß gewordene Brenner muss erst vollständig abkühlen, bevor er wieder eingesetzt werden kann.
Quellen/Medien:
- Webcode: 21757350
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