Berufskrankheiten
Wer hilft bei Verdacht auf eine Berufskrankheit?
Was können Beschäftigte tun, wenn sie befürchten, dass ihre berufliche Tätigkeit die Ursache für ein gesundheitliches Problem oder eine Erkrankung sein könnte? Wie kann ich die rissige Haut meiner Hände behandeln, wenn ich weiter auch im Feuchtbereich arbeite?
Meldung an die Berufsgenossenschaft
Die Betroffenen sollten zunächst zum Betriebsarzt ihres Unternehmens gehen, der die Symptome abklärt und eine erste Einschätzung zu den möglichen Krankheitsursachen geben kann. Ist er der Meinung, dass es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte, wird er eine Meldung ("BK-Verdachtsanzeige“) an die Berufsgenossenschaft (BG) schicken. Besteht keine Möglichkeit, einen Betriebsarzt anzusprechen, so können Betroffene zu ihrem Fach- oder Hausarzt gehen.
Erkrankte können sich auch selbst formlos an ihre BG wenden. Hat der Arbeitgeber Kenntnis von der möglichen Berufskrankheit, muss auch er die BG informieren. Auch die Krankenkassen können eine mögliche Berufskrankheit melden.
Nach Eingang der Meldung wendet sich die BG an den Betroffenen, um den für die Entscheidung relevanten Sachverhalt zu ermitteln. Dazu gehören die Krankengeschichte und als besonders wichtiger Aspekt die Bedingungen am Arbeitsplatz. Anschließend wird die BG prüfen, ob die Erkrankung tatsächlich von den Arbeitsbedingungen verursacht wurde. Dazu können auch fachärztliche Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Über das Ergebnis der Prüfung werden die Betroffenen so bald wie möglich informiert. Allerdings nehmen die Ermittlungen, insbesondere zu den Verhältnissen am Arbeitsplatz, oft viel Zeit in Anspruch.
Liegt tatsächlich eine Berufskrankheit vor, ist es das vorrangige Ziel, mit allen geeigneten Mitteln die Krankheit zu heilen. Sofern dies nicht möglich ist, gilt es, die Krankheit zu lindern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet dazu eine breite Palette von Leistungen - von der medizinischen Versorgung bis hin zur beruflichen Reintegration. Hat die Erkrankung eine körperliche Beeinträchtigung zur Folge (Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von mindestens 20 Prozent), erhalten die Betroffenen eine Rente.
Was ist eine Berufskrankheit?
Nach der Definition des Gesetzgebers kommen als Berufskrankheiten nur Erkrankungen in Frage, die "durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.“ Vor allem sind dies Erkrankungen, die in der so genannten Berufskrankheiten-Liste aufgeführt sind. Sie umfasst mehr als 80 Krankheitstatbestände.
Berufskrankheiten bei Zahntechnikern
Die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit im Bereich der Zahntechnik ist die Berufskrank-heit mit der Ziffer 5101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“. Dies hängt damit zusammen, dass in den Kunststoffabteilungen der Dentallabore weiterhin Methylmeth-acrylat (MMA) als Werkstoff im Einsatz ist und manchmal zu sorglos mit diesem potenten Allergen für die Haut umgegangen wird. Hinzu kommt, dass man sich durch Benutzung ungeeigneten Handschuhmaterials als Hautschutz in falscher Sicherheit wiegt.
Prävention von Hauterkrankungen als Berufskrankheit
Wenn Sie sich vor Hauterkrankungen als Berufskrankheit schützen wollen oder Sie sich bereits in einem Berufskrankheiten-Ermittlungsverfahren bei der BG befinden, würden wir Ihnen zur Wissensvermittlung die folgenden vier Links nahelegen, um sich mit dem allergenen Potential von Methylmethacrylat (MMA) und den richtigen Schutzmaßnahmen vertraut zu machen:
- Webcode: 25792698
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