Arbeiten mit Gefahrstoffen

Methacrylate und weitere Acrylate

Zu den am häufigsten verwendeten Kunststoffen im Dentallabor zählen die Methacrylate. Diese Verbindungen sind wesentlicher Bestandteil der Auto­ und Heißpolymerisate. Sie sind auch in Knetkunststoffen und Superhartgipsen zu finden.

Die relevanten Allergene im Dentallabor finden sich überwiegend im Bereich der Dentalkunststoffe. Führende Allergene der Zahntechniker sind 2-Hydroxyethymethyl-acrylat, Ethylenglykoldimethacrylat, Methylmethacrylat und 2-Hydroxypropylmeth-acrylat.

Zu den am häufigsten verwendeten Kunststoffen im Dentallabor zählen die Methacrylate, die bei Raumtemperatur als farblose Flüssigkeiten erscheinen. Verarbeitet werden diese Methacrylate meist aus zwei Komponenten, der Monomerflüssigkeit und einer vorpolymerisierten pulverförmigen Komponente. Weitere chemische Verbindungen wie Vernetzer, Weichmacher, Aktivatoren oder auch Katalysatoren können enthalten sein. Die Aushärtung erfolgt unter Wärmeeinwirkung, durch UV-Licht oder mittels chemischer Anregung. Polymerisate finden Anwendung in kieferorthopädischen Platten, Unterfütterungsmaterial, Prothesenbasisplatten, Verblendmaterial für Kronen und Brücken etc.

Diese Verbindungen sind wesentlicher Bestandteil der Auto­ und Heißpolymerisate. Sie sind auch in Knetkunststoffen und Superhartgipsen zu finden. Es befinden auch lichthärtende Composites mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften in Anwendung, die mittels Mikro- und Makrofüllern hergestellt werden. Diese sind vorteilhaft, weil sie sich aufgrund der Passgenauigkeit und ihrer rationalen Verarbeitung leicht z. B. für Zwischenschritte wie individualisierte Abformlöffel einsetzen lassen. Allerdings enthält dieses lichtgehärtete Löffelmaterial ebenso Methacrylat-Derivate und kann dadurch bei ungeschütztem Haukontakt Allergien auslösen. Das gleiche gilt für eingekauftes vorgefertigtes Plattenmaterial bei zu sorglosem Umgang.

Informationen zum Gefahrstoff

Die methacrylathaltigen Kunststoffmassen werden im Dentallabor wie folgt verarbeitet:

  • Anrühren des Monomers und der Pulverkomponente und manuelles Vergießen der Mischung
  • Verarbeiten der Komponenten durch Aufragen in Schichten, Modellieren
  • Verarbeiten von Knetacrylaten, manuelles Kneten und Verpressen
  • Schleifen und Polieren ausgehärteter Kunststoffe

Hauptkomponente der Massen ist das Methylmethacrylat (MMA), es können weitere Acrylatverbindungen enthalten sein. MMA ist bei Raumtemperatur ein flüssiger und farbloser Stoff. Er ist wie folgt eingestuft und gekennzeichnet:

methacrylate.png

Die BG ETEM hat Gefahrstoff-Messungen bei Tätigkeiten mit MMA durchgeführt. Die Tabelle zeigt die Messwerte. Bei keiner der durchgeführten Messungen wurde der Schichtmittelwert in Höhe von 210 mg/m³ für MMA überschritten.

Bei Tätigkeiten mit MMA-haltigen Kunststoffmassen wurden zusätzlich auch kurzzeitige Expositionen berücksichtigt. Dabei traten Expositionsspitzen bis zum dreifachen AGW über eine maximale Dauer von einer Minute auf. Die ermittelten Expositionsspitzen führen gemittelt, über eine Dauer von 15 Minuten, nicht zu einer Überschreitung des Kurzzeitwertes.

methacrylatezwei.png

Die Daten wurden in der Expositionsbeschreibung „Verarbeitung Methylmethacrylat haltiger Kunststoffmassen im Dentallabor“ veröffentlicht.

MMA tritt am Arbeitsplatz als Dampf bei der Verarbeitung von Monomerflüssigkeit oder als Schleifstaub bei der Bearbeitung von ausgehärteten Kunststoffen auf. In beiden Formen kann MMA:

  • über die Atemwege in den Körper aufgenommen werden und reizend wirken
  • bei Hautkontakt reizend und sensibilisierend wirken. Es können sich Allergien ausbilden, die zu Erkrankungen mit hohen Ausfallzeiten und oft lang andauernden gesundheitlichen Problemen führen. Häufig tritt dies erst nach vielen Jahren der Tätigkeit mit MMA auf.

Die Berufskrankheiten der Zahntechniker zeigen einen vergleichsweise hohen Anteil an Hauterkrankungen, von denen wiederum ein großer Anteil durch Methacrylate verursacht wurde. Die Ursachen liegen meist in einem über die Jahre hinweg sorglosen Umgang mit MMA, insbesondere der Vernachlässigung von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Hautkontakt mit MMA.

Da MMA leicht entzündlich ist, können im Arbeitsbereich physikalisch-chemische Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden. Dies sind in der Regel Kleinstbrände, die sich jedoch bei Lagerung größerer Mengen brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz auch ausbreiten können.

Gefährdungen ermitteln und bewerten 

Die Wirkung auf die Haut steht bei der Beurteilung der gesundheitsschädigenden Wirkung eindeutig im Vordergrund. Es besteht eine mittlere Gefährdung durch Hautkontakt entsprechend TRGS 401 aufgrund der Einstufung als mindestens hautreizend (H 315) und hautsensibilisierend (H 317). Die Gefahr, dass sich Allergien entwickeln, ist vergleichsweise hoch.

Obwohl häufig nur geringe Mengen methacrylathaltige Kunststoffe verarbeitet werden, sind kurzzeitig höhere Konzentrationsspitzen von MMA in der Luft am Arbeitsplatz möglich, was zu einer Reizung der Atemwege führen kann. Schutzmaßnahmen sind erforderlich. MMA ist als Reinstoff ebenso leicht entzündlich wie die Zubereitung als Monomerflüssigkeit. Aufgrund der geringen Mengen am Arbeitsplatz besteht jedoch bei unsachgemäßem Umgang lediglich die Gefahr von Kleinstbränden, die meist ohne Hilfsmittel gelöscht werden können.

Für Schwangere gilt: Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, besteht die Gefahr der Fruchtschädigung. Gefahrstoffmessungen zeigen, dass bei Anwendung der im Folgenden aufgeführten Schutzmaßnahmen der AGW eingehalten wird.

Schutzmaßnahmen auswählen und umsetzen

Folgende Schutzmaßnahmen sind mindestens zu treffen:

  • Die am Arbeitsplatz gelagerte Menge begrenzen, Verbrauch in einer Schicht
  • Herstellerangaben bezüglich Dosierung und Verarbeitung beachtet
  • Verarbeitungsreste zusammen mit dem Werkstück zur Aushärtung geben
  • Absaugung bei Tätigkeiten mit MMA nutzen, Absaugung muss mit einem Aktivkohleabscheider für MMA­-Dämpfe ausgestattet sein; die Aktivkohle ist nach Herstellerangaben zu wechseln
  • Hautkontakt vermeiden, Instrumente benutzen, Bereitstellen von Einmal-Handschuhen aus Nitril-Material, Durchbruchszeit beachten, geeignete Schutzhandschuhe können auf https://hautschutz.bgetem.de ausgewählt werden
  • Ess­, Trink­ und Rauchverbot einhalten
  • Keine Lebensmittel im Arbeitsbereich lagern
  • Betriebsanweisung erstellen und bekannt machen
  • Unterweisung der Beschäftigten einschließlich arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung
  • Organisation der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorge

Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

  • Aufnahme der im Labor verwendeten Kunststoffe in das Gefahrstoffverzeichnis
  • Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
  • Absaugeinrichtungen mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person, z. B. durch den Hersteller, prüfen lassen, Prüfprotokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren, auf regelmäßigen Wechsel des Aktivkohlefilters achten

Quellen/Medien:

  • Webcode: 21507913
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