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Unterweisung

Unterweisen ist mehr als nur Belehren und Anweisen. Die Unterweisung dient einerseits dazu, der Belegschaft die Unfall- und Gesundheitsgefahren, die während der Arbeit auftreten können, aufzuzeigen. Mit diesen Informationen sollen alle sensibilisiert, aber nicht verängstigt werden. Es ist daher andererseits wichtig, die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und die notwendigen sicherheitsgerechten Verhaltensweisen zu erklären bzw. vorzuführen.

Ziel ist es, dass sich alle im Team aus Überzeugung sicherheitsgerecht verhalten. Sie sollen immer sicherheitsgerecht arbeiten, auch dann, wenn die Umstände ungünstig sind, z. B. unter Zeitdruck. Unterweisen heißt deshalb vor allem auch überzeugen! Unterweisen soll ein bestimmtes Verhalten bewirken. Das bedeutet mitunter: Man muss sein Verhalten ändern. Je länger ein spezifisches Verhalten schon praktiziert wurde, umso schwieriger ist die Veränderung, auch wenn die betroffene Person guten Willens ist. Als Unterweisender müssen Sie daher

  • Interesse wecken und Bedarf erzeugen
  • anweisen, klare Aussagen treffen
  • erklären, überzeugen
  • vormachen und einüben lassen
  • den Erfolg kontrollieren

Das Vorlesen von Gesetzes- oder Vorschriftentexten erfüllt nicht die Anforderungen an eine Unterweisung!

Jede Person, die in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Abteilung bzw. Ihrem Zuständigkeitsbereich tätig ist, muss unterwiesen werden. Die erste Unterweisung muss stattfinden, bevor der oder die neue Beschäftigte mit der Arbeit beginnt. Es müssen nicht nur fest Angestellte unterwiesen werden, sondern auch nur zeitweise im Betrieb tätige Personen wie Leiharbeitnehmer/innen oder Praktikanten und Praktikantinnen.

Die Unternehmensleitung muss die Unterweisung dokumentieren, § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Dokumentation bedeutet, dass Sie die wichtigsten Fakten schriftlich festhalten: Datum, Ort, Anlass der Unterweisung, Erst- oder Wiederholungsunterweisung, besonderer Anlass, Themen der Unterweisung, Namen der Teilnehmenden.

Die Unterwiesenen bestätigen die Teilnahme per Unterschrift. Die Dokumentation kann im Ernstfallrechtlich bedeutsam sein. Zudem behalten Sie den Überblick über die Themen und die unterwiesenen Personen.

Prüfen Sie, ob sich alle an die vereinbarten Verhaltensregeln halten. Sprechen Sie Regelverstöße sofort an, unterweisen Sie die Person erneut, dulden Sie kein Fehlverhalten!

Quellen/Medien:

  • Webcode: 21492803
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