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Sicherheitsbeauftragte

Der oder die Sicherheitsbeauftragte ist eine Person aus dem Team, die die Unternehmensführung, die Führungskräfte sowie die Kollegen und Kolleginnen unterstützt, Unfälle zu verhindern und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen und zu minimieren.

Diese Person gibt Anstöße zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, informiert die Führung über Sicherheitsprobleme. Als Kollege unter Kollegen vermitteln Sicherheitsbeauftragte sicheres Verhalten motivierend und ohne zu belehren, sie sind vor allem Vorbild. Die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten ist ehrenamtlich, das Unternehmen hat keine zusätzlichen laufenden Kosten dadurch. Juristisch betrachtet haben Sicherheitsbeauftragte weder Pflichten noch Verantwortung. Sie dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Mindestens eine/n Sicherheitsbeauftragte/n muss bestellt sein, bei mehr als 20 Mitarbeiter, Rechtsgrundlage sind § 22 des Sozialgesetzbuches VII und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Aber auch im Kleinbetrieb haben sich Sicherheitsbeauftragte bewährt: Sie entlasten die Führung und fördern die „Sicherheitskultur“ im Betrieb. Es sollte eine erfahrene, fachlich gute und im Team akzeptierte Person ohne Führungsverantwortung dafür ausgewählt werden.

Seminare

Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen können, brauchten sie eine Schulung. Die BG ETEM bietet an: „Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte im gewerblichen Bereich“. Der Kurs ist für Mitgliedsbetriebe gebührenfrei; Lohn/Gehalt ist für die Dauer des Seminars fortzuzahlen.

Anmeldung über www.bgetem.de, Webcode 14363753.

Quellen/Medien:

  • Webcode: 21240652
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