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Psychische Belastungen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Sie sind aufgefordert, psychische Gefährdungen, die zum Beispiel aus hoher Arbeitsintensität, fehlender sozialer Unterstützung am Arbeitsplatz oder Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit resultieren, zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen abzuleiten.

Ein Beispiel: In einem Dentallabor arbeiten Frau Müller und Herr Schulz als Zahntechniker direkt gegenüber. Frau Müller liebt es, beim Bearbeiten der Hohlformen ihre Lieblingsmusik auf ihrem iPod zu hören. Herr Schulz bearbeitet die Hohlformen von Frau Müller weiter. Bei Fragen vermeidet er es inzwischen, Frau Müller direkt anzusprechen, da die mit ihrer Musik in einer eigenen Welt zu sein scheint. Außerdem schimpft sie sowieso ständig, ihr wäre zu kalt, dabei ist frische Luft doch wichtig. Die anderen Kollegen beschweren sich über die fehlerhaften Hohlformen der beiden.

Arbeitsorganisation und soziale Beziehungen sind zwei wichtige Bereiche psychischer Belastung, die über die Unzufriedenheit der Mitarbeiter zu Produktivitätseinbußen führen können.

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In unserem Beispiel wäre es wenig hilfreich, wenn die Unternehmensleitung die Arbeitsbedingungen allein beurteilen wollte. Die Zahntechnikerinnen und Zahntechniker selbst wissen viel besser, was sie stört und mit welchen Maßnahmen ihnen geholfen wäre.

pb3.jpgDaher ist es empfehlenswert, in gut strukturierten Lösungsworkshops gemeinsam mit den Beschäftigten Schwierigkeiten aufzudecken und anschließend nach passenden Lösungen zu suchen. Die Broschüre Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen gibt hier eine detaillierte Anleitung.

Zunächst werden alle Beschäftigte des Zahnlabors gebeten, einen kurzen Fragebogen auszufüllen. Dann wird ein Termin vereinbart, an dem gemeinsam mit dem Chef ein Lösungsworkshop durchgeführt wird. Hier werden die Ergebnisse aller Beschäftigen auf ein Plakat übertragen. Die Plakate haben eine einfache, gute nachvollziehbare Struktur. So kann die moderierende Unternehmensleitung, auch wenn sie ggf. nur wenig Erfahrung mit der Leitung eines Workshops hat, gute Lösungen mit den Beschäftigten erarbeiten.

Die Zusammenarbeit im Team wird thematisiert und allen wird bewusst, dass generell wenig miteinander gesprochen wird. Herr Schulz erklärt, dass er es aufgegeben hat, die Kopfhörer tragende Frau Müller anzusprechen. Frau Müller ist überrascht und verspricht, ihren iPod jetzt zu Hause zu lassen. Herr Schmidt bietet an, vor dem Lüften Frau Müller zu fragen. Man einigt sich auf regelmäßige Stoßlüftung.

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Zur Verbesserung der Kommunikation sollen kurze Teambesprechungen einmal wöchentlich stattfinden. Das finden alle im Team gut. Und mit einem jährlichen Betriebsausflug ließe sich das Betriebsklima verbessern.

Am Ende entscheidet die Unternehmensleitung, welche Maßnahmen-Ideen umgesetzt werden und welche nicht. Klugerweise begründet diese die Entscheidung gegenüber den Beschäftigten. Im Maßnahmenplan werden der Belastungsfaktor, die Maßnahme und die Art der Wirkungskontrolle festgehalten. Damit wird auch die Dokumentationspflicht erfüllt. Der gesamte Prozess der Gefährdungsbeurteilung wurde in der Broschüre „Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen“ niedergelegt.


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