Pausenraum - Umkleide - WC
Sozialraum
Wenn in einem Dentallabor mehr als zehn Beschäftigte tätig sind, muss ein Pausenraum zur Verfügung gestellt werden.
Wenn Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden, sind geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen.
Der Arbeitgeber muss Toilettenräume bereitstellen.
Diesen Beitrag teilen
Diesen Beitrag teilen