Sozialraum
Pausenraum
Wenn in einem Dentallabor mehr als zehn Beschäftigte tätig sind, muss ein Pausenraum zur Verfügung gestellt werden.
Beschäftigte mit überwiegend Außendiensttätigkeit wie z. B. Kurierfahrer oder Teilzeitkräfte bis sechs Stunden täglicher Arbeitszeit müssen nicht mit berücksichtigt werden. Gründe einen Pausenraum, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten einzurichten, finden sich in der ASR 4.2.
Die Raumgröße eines Pausenraums muss mindestens 6 m² betragen. Für jeden gleichzeitig anwesenden Beschäftigten ist 1 m² für Sitz- und Tischfläche vorzusehen. Dazu kommen Flächen für Verkehrswege, Zugänge und Einrichtungsgegenstände (s. ASR 4.2). Bei Pausenräumen bis 50 m² Grundfläche gemäß ASR 1.2 muss die lichte Raumhöhe mindestens 2,5 m betragen.
In Pausenräumen muss während der Nutzungsdauer die Lufttemperatur mindestens 21 °C betragen. Nach Möglichkeit soll die Raumtemperatur zu keiner Jahreszeit 26°C überschreiten (ASR A3.5). Ein Pausenraum ist mit möglichst ausreichendem Tageslicht über eine Sichtverbindung nach außen zu versorgen und muss in der dunklen Tageszeit gemäß den in der ASR A3.4 angegebenen Beleuchtungsstärke beleuchtet sein.
Die Ausstattung von Pausenräumen richtet sich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Benutzer. Es sind Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Tische vorzusehen. Das Inventar muss leicht zu reinigen sein. Ein Abfallbehälter mit Deckel ist bereitzustellen (s. ASR 4.2). Die Einrichtung einer Küchenzeile oder Teeküche inkl. Möglichkeiten für das Erwärmen und Kühlen von Speisen ist vorzunehmen, wenn keine Kantine verfügbar ist oder Beschäftigte bestimmte Diäten gemäß ärztlichem Attest halten müssen.
Die Beschäftigten sind vor Zugluft zu schützen (z. B. durch einen Windfang), wenn die Tür eines Pausenraumes unmittelbar ins Freie führt. Um den Erholungscharakter zu gewährleisten sollte der durchschnittliche Schalldruckpegel im Pausenraum höchstens 55 dB(A) betragen. Für im Betrieb tätige Schwangere und stillende Mütter ist eine gut erreichbare Einrichtung zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen zur Verfügung zu stellen.
Quellen/Medien:
- Raumabmessungen für Bewegungsflächen, Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A1.2
- Beleuchtung, Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A3.4
- Raumtemperatur, Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A3.5
- Lüftung, Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A3.6
- Pausen- und Bereitschaftsräume, ASR 4.2
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