Keramik-/Modellraum

Laser

Die Schwierigkeiten, Titan als Werkstoff in der Dentaltechnik zu verarbeiten, waren der Grund für die Einführung der Laserschweißtechnik. Da sich diese Technik auch zum lotfreien Verbinden anderer Metalle in der Zahntechnik eignet, setzen immer mehr Dentallabore Lasergeräte ein.

Der Laser ist kohärentes, monochromatisches Licht, stark gebündelt und von hoher Energiedichte. Erzeugt werden die Laserstrahlen in der Zahntechnik heute üblicherweise durch Festkörperlaser mit einer typischen Wellenlänge von 1064nm; die Laserstrahlung ist somit im Bereich des nicht sichtbaren Lichtes. Die in der Zahntechnik eingesetzten Laser arbeiten im Impulsbetrieb, d. h. der Laserstrahl wirkt nur einige Millisekunden auf das Metall ein.

Wenn die Energie des Laserstrahles in der Lage ist, Metalle zu verschweißen, besteht auch unmittelbare Gefahr für den Menschen, wenn der Laserstrahl auf ihn einwirkt, Verbrennung. Schäden können nicht nur durch direkte Strahlung entstehen, sondern auch durch reflektierte und gestreute Strahlung. Durch reflektierende Metallgegenstände kann es zu einem ungewollten Umlenken des Laserstrahles kommen. Da die Laserschweißungen in der Zahntechnik manuell durchgeführt werden, besteht hauptsächlich die direkte Gefahr der Verbrennungen an den Händen.

laser-dentallabor-kl2.jpgAls Dentallaser kommen ausnahmslos Hochleistungslaser zum Einsatz, die aufgrund der hohen Ausgangsleistungen bzw. Energien in die höchste Lasergefährdungsklasse 4 eingruppiert sind. Die Laserstrahlung ist so intensiv, dass Augen und Haut selbst noch durch Streustrahlung oder Reflexion verletzt werden können.

Die in der Zahntechnik verwendeten Laser sind so gesichert, dass aus der Arbeitskammer, die bis auf die beiden Eingriffsöffnungen geschlossen ist, beim bestimmungsgemäßen Gebrauch keine Strahlung austreten kann. Deshalb achten Sie darauf, dass die Lamellen in den Eingriffsöffnungen keine Beschädigungen aufweisen. Alle sonstigen Öffnungen sind über Sicherheitsschalter so abgesichert, das ein Öffnen automatisch zur Unterbrechung des Laserstrahls führt.

Über das Mikroskop wird das Werkstück in der Arbeitskammer ausgerichtet. Während des Laserpulses, der über einen Fußschalter ausgelöst wird, schließt eine Sichtblende den Strahlengang im Mikroskop, damit das Auge nicht geschädigt werden kann.

Dentallaser, die, wie oben beschrieben, ein sicheres Gehäuse haben, unterschreiten im Außenraum die "maximal zulässigen Bestrahlungswerte"; dies wird vereinfacht häufig als "Betrieb wie Klasse 1" für Unbeteiligte bezeichnet. Da aber im Arbeitsraum bei unsachgemäßer Bedienung die Hände geschädigt werden können, muss der Laser als Laser der Klasse 4 betrieben werden.

Wird bei der Bearbeitung Material verdampft, so sind die Forderungen der DGUV Information 209-016 "Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren" einzuhalten. Weil beim Schweißen der Metallteile mit gepulster Laserstrahlung in der Regel gesundheitsgefährliche Dämpfe und Aerosole entstehen, sind die Laser mit Absaugeinrichtungen zur Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte auszustatten. Sind Filtersysteme integriert, muss auf Einhaltung der Wartungsintervalle und auf den regelmäßigen Wechsel der Filterelemente, siehe Herstellerangaben, geachtet werden.

Der Unternehmer muss in einer Betriebsanweisung festlegen, dass bei Störungen immer der Laserschutzbeauftragte zu informieren ist. Eine Analyse und eventuelle Behebung der Störung darf nur durch die hierzu beauftragte, befähigte Person erfolgen; Reparaturen sind ausschließlich durch Fachfirmen zugelassen. Die Mitarbeiter des Dentallabors sind gemäß § 8 OStrV über die Gefährdungen durch Laserstrahlung einmal jährlich zu unterweisen.

Sollte trotz aller Schutzmaßnahmen Grund zur Annahme bestehen, dass eine Person durch Laserstrahlung einen Augenschaden erlitten hat, hat die Unternehmensleitung dafür zu sorgen, dass der Mitarbeiter unverzüglich einem Augenarzt vorgestellt wird. Die in Dentallaboren verwendeten Pinbohrgeräte nutzen für die Positionierung Laser der Klasse 2. Aufgrund der geringeren Gefährdung ist zum Betrieb kein Laserschutzbeauftragter erforderlich.

Wird Stickstoff oder Argon aus Gasflaschen zur Inertisierung eingesetzt, ist für einen sicheren Stand der Druckgasflasche durch Sicherungsketten zu sorgen. Des Weiteren hat der Unternehmer für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B und 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte gilt als Sachkundiger, wenn er aufgrund seiner fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Laser erworben hat und so eingehend über die Wirkung der Laserstrahlung, über die Schutzmaßnahmen und Schutzvorschriften unterrichtet ist, so dass er die notwendigen Schutzvorkehrungen beurteilen und auf ihre Wirksamkeit prüfen kann. Die BG ETEM bietet Kurse für Laserschutzbeauftragte an, Termine finden Sie in unserer Seminardatenbank.

Betriebe, die die Anschaffung eines Dentallasers planen, müssen die Forderungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung", DGUV Vorschrift 11, erfüllen. Weitere Informationen sind enthalten in der DIN EN 60825-­1 "Sicherheit von Lasereinrichtungen Teil 1 Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen, Benutzerrichtlinien".

Klasse Beschreibung Sicherheitsmaßnahmen (Auswahl)
1

Geräte sind konstruktiv sicher

Strahlung ist ungefährlich für das menschliche Auge

2

Geräte emittieren im sichtbaren Bereich im cw-Betrieb Strahl bis 1mW.

Ungefährlich für das menschliche Auge (natürlicher Lidschuss reicht aus).

Laserschutzbrille bei Beobachtung des direkten Strahls
3A

Geräte emittieren im sichtbaren Bereich im cw-Betrieb Strahl bis 5mW.

Ungefährlich für das menschliche Auge bei Bestrahlungszeiten bis 0,25 s.

Gefährlich für das menschlische Auge bei Verwendung von optischen Instrumenten

Laserschutzbrille bei Beobachtung des direkten Strahls
3B

Geräte emittieren im cw-Betrieb Strahl mit einer Leistung bis 0,5 mW bei Pulsbetrieb.

Gefährlich für das menschliche Auge, in besonderen Fällen auch für die Haut.

Laserschutzbeauftragten bestellen

Laserbereich-Grenzen kennzeichnen

Wände: matt, hell, diffus, reflektierend

Laserschutzbrille immer erforderlich, Raumhelligkeit anpassen

Schwer entflammbare, durchsichtige Abschirmung mit hoher Absorption für Laserwellenlänge

Mit festen optischen Schutzvorrichtungen Strahlungen Strahlung (Streustrahlung) auf eng begrenzte Zielregion beschränken

4

Alle Geräte, deren Leistung die der unteren Klassen übersteigt.

Sehr gefährlich für das menschliche Auge und gefährlich für die menschliche Haut

Brandgefahr!

Laserklasse im Überblick: Die Laserklasse muss mit den genormten Zeichen auf dem Laserschweißgerät angegeben werden.

Quellen/Medien: