Desinfektion

Abdruckdesinfektion

Desinfektionsmittel im dentaltechnischen Bereich müssen nicht nur wirksam gegenüber Viren, Bakterien und Keimen sein, siehe auch DGUV Information 203­-021 "Zahntechnische Laboratorien – Schutz vor Infektionsgefahren", sondern bei der Abformdesinfektion auch die Form­ und Gipsstabilität erhalten.

Für die Abformdesinfektion sind Verfahren und Geräte zu benutzen, die einen Hautkontakt weitgehend ausschließen oder Verfahren der Tauchdesinfektion in Bädern anzuwenden. Die eingesetzten Mittel wirken oft ätzend oder reizend auf die Haut. Ernste Augenschäden können bei einigen Produkten nicht ausgeschlossen werden und es besteht die Gefahr der Sensibilisierung durch Hautkontakt.

Schutzmaßnahmen auswählen und umsetzen

Folgende Schutzmaßnahmen sind mindestens zu treffen:

  • abdruckdesinfektion-03.jpgKennzeichnung des Desinfektionsplatzes mit Warnzeichen W009 "Warnung vor Biogefährdung" und Verbotszeichen P006 "Zutritt für Unbefugte verboten"
  • Vorgaben und Hinweise der Hersteller, insbesondere Anwendungsfristen und Dosierangaben zum Desinfektionsmittel beachten
  • Regelmäßiger Austausch und Entsorgung verbrauchter Mittel aus den Tauchbädern und Gerätesystemen gemäß Herstellerhinweisen
  • Beschäftigungsverbot für Schwangere und stillende Mütter am Desinfektionsplatz beachten
  • Jugendliche/Auszubildende nur zur Erreichung des notwendigen Ausbildungszieles unter fachkundige Aufsicht am Desinfektionsplatz einsetzen
  • Desinfektion der Abformungen nur mit geeigneten Handhabungswerkzeuge (Vermeidung von Hautkontakt)
  • Schutzhandschuhe gemäß Sicherheitsdatenblatt und Schutzbrille tragen
  • Aushang einer Betriebsanweisung für das verwendete Desinfektionsmittel
  • Unterweisung der Beschäftigten einschließlich arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung
  • Ermittlung und Organisation der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorge

Quellen/Medien: