Arbeiten mit Gefahrstoffen

Zirkoniumoxidstäube

Zirkoniumdioxid ist in der Dentaltechnik einer der jüngeren Werkstoffe. Es sind auch Bezeichnungen wie Zirkon, Zirkonoxid, Zirkoniumoxid oder Zirkonkeramik gebräuchlich. Zirkoniumdioxid ist ein keramischer, nichtmetallischer Werkstoff. Er wird vorwiegend für Kronen und Brückengerüste verwendet und im Dentallabor in geschlossenen Fräsanlagen oder auf halboffenen beziehungsweise offenen Kopierfräsen bearbeitet.

Informationen zum Gefahrstoff

IMG_9911.jpgZirkonkeramiken bestehen überwiegend aus Zirkoniumdioxid mit stabilisierenden Zusätzen, beispielsweise aus Yttriumoxid, Hafniumoxid oder Magnesiumoxid. Das Vormaterial, auch als Rohling oder Grünling, in ungesinterter beziehungsweise teilgesinterter Form, bezeichnet, sind feste Scheiben oder Blanks. Der Anteil von Zirkoniumdioxid beträgt meist ca. 95 Prozent. Bei der weiteren Verarbeitung durch Fräsen und Schleifen, Trockenbearbeitung, können Stäube entstehen und freigesetzt werden.

Zirkoniumdioxid ist eine wasserunlösliche Verbindung. Der Stoff ist gemäß TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" als sensibilisierend für Haut und Atemwege eingestuft. Diese Wirkung kann möglicherweise durch die beim Fräsen und Schleifen entstehenden Stäube auftreten. Einige Hersteller verweisen außerdem in den Sicherheitsdatenblättern auf eine mögliche Reizwirkung für die Augen und die Haut durch die freigesetzten Stäube.

Zirkoniumdioxid hat einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1 mg/m3, gemessen in der einatembaren Fraktion. Bisher durchgeführte Gefahrstoffmessungen zeigen, dass der AGW eingehalten wird, wenn am Arbeitsplatz für das offene Fräsen Absaugeinrichtungen genutzt werden.

Die Expositionsdauer gegenüber den Stäuben beträgt abhängig von Zahl und Aufwand der zu fertigenden Werkstücke zwischen etwa einer halben Stunde bis zu einer Schicht von acht Stunden. Physikalisch-chemische Gefährdungen treten bei Tätigkeiten mit diesen Werkstoffen nicht auf. Aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge liegen zu Zirkonkeramiken bisher keine Erkenntnisse vor.

Gefährdungen ermitteln und bewerten

Bei der Verarbeitung von zirkonkeramischen Werkstoffen entstehen bei der Trockenbearbeitung durch Fräsen und Schleifen Stäube, die eingeatmet werden können. Bisher durchgeführte Messungen zeigen, dass der Arbeitsplatzgrenzwert bei Nutzung der vorgesehenen Absaugung eingehalten wird. Eine sensibilisierende beziehungsweise reizende Wirkung der freigesetzten Stäube auf die Haut und die Atemwege kann nicht ausgeschlossen werden.

Schutzmaßnahmen auswählen und umsetzen

Nassbearbeitung und Bearbeitung in geschlossenen Anlagen

Das Entstehen und Freisetzen von Stäuben kann durch Nassbearbeitung der zirkonkeramischen Werkstoffe oder durch Bearbeiten in geschlossenen Anlagen vermieden werden. Fräsanlagen für die Nassbearbeitung werden in der Regel als geschlossene Systeme betrieben. Hierbei sind die Rückstände der Bearbeitung entweder feucht oder durch Absaugen zu entfernen. Die Hinweise der Hersteller bezüglich Betrieb, Wartung, Pflege und Prüfung der Anlagen­ und Gerätetechnik sollten zwingend beachtet werden.

Trockenbearbeitung

Für die Trockenbearbeitung sollten nur Fräsanlagen mit der mitgelieferten Absaugung, Entstauber, betrieben werden oder die Fräse sollte an eine vorhandene Absauganlage angeschlossen werden. Die vom Hersteller empfohlenen Anschlusswerte, zum Beispiel bezüglich Volumenstrom und Mindestluftgeschwindigkeiten im Erfassungsquerschnitt, müssen beachtet werden. Nur damit kann ein sicherer Betrieb gewährleistet werden.

Die Wirksamkeit der Absaugung lässt sich unter anderem auch dadurch beurteilen, wie viel Staub aus der Fräse bei der Trockenbearbeitung in den Arbeitsbereich ausgetragen und abgelagert wird, Ablagerung am Arbeitsplatz.

  • Fräsanlagen nur geschlossen betreiben
  • Offene Fräsanlagen nur mit Absaugung betreiben
  • Abdeckhauben im Fräsbereich nutzen
  • Arbeitsbereiche regelmäßig vom Staub befreien, Feuchtreinigung oder Staubsauger der Staubklasse M verwenden
  • Betriebsanweisung erstellen und bekannt machen
  • Unterweisung der Beschäftigten einschließlich arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung

Sollten während der Bearbeitung von Zirkonkeramik Hautreizungen oder ähnliche Symptome auftreten, sind betriebsärztlicher Rat einzuholen, langärmlige Kleidung zu tragen und Schutzhandschuhe zu nutzen.

Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

  • Aufnahme der im Labor verwendeten zirkonkeramischen Werkstoffe in das Gefahrstoffverzeichnis
  • Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
  • Absaugeinrichtungen mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person, z. B. durch den Hersteller, prüfen lassen, Prüfprotokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren

Quellen/Medien:

  • Webcode: 21748802
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