Arbeiten mit Gefahrstoffen

Säuren

Säuren werden im Dentallabor zum Beizen von metallischen Oberflächen, zum Anätzen von Keramiken oder auch in Glanzbädern eingesetzt. Dies sind zumeist die anorganischen Säuren Flusssäure, Schwefelsäure und Amidosulfonsäure sowie Zubereitungen der genannten Säuren.

Informationen zum Gefahrstoff

Die Säuren sind als Gefahrstoffe eingestuft und ihren Eigenschafen entsprechend gekennzeichnet. Eine Übersicht dazu enthält die folgende Tabelle:

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Bedeutung der H-Sätze:

  • H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein
  • H300 Lebensgefahr bei Verschlucken
  • H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt
  • H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
  • H315 Verursacht Hautreizungen
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung
  • H330 Lebensgefahr bei Einatmen
  • H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

 

Eine Sonderstellung unter den genannten Säuren hat die Flusssäure, die teilweise noch immer zum Ätzen von Keramikflächen eingesetzt wird. Fluorid­Ionen werden sehr gut und sehr schnell über alle Einwirkungswege in den Körper aufgenommen und können daher nicht nur zu schmerzhaften Verätzungen der Haut und Augen, sondern vor allem zu schweren Vergiftungen mit Störungen des zentralen Nervensystems, des Herz Kreislauf­ und Nierensystems sowie zu Atemstillstand führen. Die Hauptaufnahmewege in den Körper verlaufen über die Atemwege und die Haut. Schon wenn nur mehr als 16 Quadratzentimeter Haut betroffen sind, kann es zu schwersten systemischen Vergiftungserscheinungen kommen wie Herzrhythmusstörungen, Blutgerinnungsstörungen oder Schock.

Im Dentallabor kommen Flusssäurezubereitungen mit einem Anteil von ca. 7 % Flusssäure zum Einsatz. Im Folgenden werden daher die Wirkungsweisen, abgestimmt auf diese Konzentration, beschrieben. Als akute Wirkungen können auftreten:

  • Reizungen und Verätzungen der Schleimhäute und Haut, Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Weißfärbung der Haut
  • Schädigungen im Unterhautgewebe
  • Tiefenschmerz
  • Störungen von Stoffwechsel, Herz-Kreislauf­ und Nervensystem

Die Symptome sind in der Regel wenige Minuten nach der Exposition spürbar, können jedoch in einigen Fällen auch erst nach mehreren Stunden eintreten und werden dann oft nicht mit der Tätigkeit in Verbindung gebracht.

Wichtig: Nach jeder Kontamination mit Flusssäure, gleich welcher Konzentration, muss sofort Erste Hilfe geleistet und schnellstens für ärztliche Behandlung gesorgt werden!

 

Gefährdungen ermitteln und bewerten

Säuren können prinzipiell über die Atmung, die Haut und bei Missbrauch oder Verwechselung auch oral in den Körper aufgenommen werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind erforderlich.

Wenn bei Arbeiten mit Säuren im Dentallabor, üblicherweise für das Glänzen, Ätzen oder Beizen geschlossene Behältnisse, siehe Bild „Arbeitsplatz und Geräte zum Beizen“, oder auch Gefäße oder Schalen unter Abzügen verwendet werden, ist unter Beachtung der Art und Dauer der Arbeiten in der Regel kein gesundheitsschädigendes Einwirken durch Einatmen zu erwarten.

Beim Handhaben der Säuren wie Einfüllen, Umfüllen, Entsorgen oder beim Einlegen und Entnehmen von Werkstücken können Spritzer die Haut und auch die Augen erreichen. Diese dermale Gefährdung besteht trotz der geringen verwendeten Säuremenge und der geringen Expositionsdauer. Besonders hoch ist die Gefährdung bei Tätigkeiten mit Flusssäure. Schutzmaßnahmen sind erforderlich.

Schutzmaßnahmen auswählen und umsetzen

Folgende Schutzmaßnahmen sind mindestens zu treffen:

  • Ersetzen von Produkten, die Flusssäure enthalten
  • Verwendung von Produkten mit geringerer Konzentration
  • Benutzung anderer Verwendungsformen, zum Beispiel Gel statt Flüssigkeiten
  • Anwendungshinweise der Hersteller beachten
  • Säuren nur in geeigneten, dicht schließenden, bruchsicheren Behältnissen mit deutlicher Gefahrenkennzeichnung aufbewahren
  • Beizen, Ätzen oder Glänzen nur in geschlossenen Behältnissen oder unter Abzügen durchgeführt wird
  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung benutzen, Schutzbrillen und Schutzhandschuhe. Geeignete Schutzhandschuhe können auf https://hautschutz.bgetem.de ausgewählt werden
  • Betriebsanweisung beachten
  • Unterweisung einschließlich arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung
  • Spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen und ­Vorrichtungen, zum Beispiel Augendusche, in Absprache mit dem Arbeitsmediziner oder der Arbeitsmedizinerin
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Absaugeinrichtungen mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person

Quellen/Medien: