Arbeiten mit Gefahrstoffen

Mineralische Stäube

In Dentallaboratorien werden Einbettmassen verarbeitet, die Quarz beziehungsweise Cristobalit enthalten. Quarz und Cristobalit sind Modifikationen von kristallinem Siliziumdioxid. Ferner sind in den Einbettmassen weitere Metalloxide wie beispielsweise Aluminium­ und Magnesiumoxid enthalten.

Informationen zum Gefahrstoff

Mineralische-Staube_Ausbetten.jpgDie in den Einbettmassen enthaltenen Anteile an Quarz und Cristobalit können sowohl bei den gips­ als auch den phosphatgebundenen Massen bis zu 80 % betragen. Bei Tätigkeiten mit Einbettmassen wie dem Umfüllen, Portionieren, Einbetten, aber auch dem Ausbetten und Strahlen kann nicht ausgeschlossen werden, dass quarz- und cristobalithaltigen Stäube entstehen und auftreten. Die bei diesen Tätigkeiten freigesetzten Stäube werden über die Atmung in den Körper aufgenommen. Tätigkeiten, bei denen Quarz und Cristobalit in alveolengängiger Form freigesetzt und eingeatmet werden können, sind als krebserzeugend eingestuft, siehe TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren“. Für Quarz wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe ein Beurteilungsmaßstab in Höhe von 0,05 mg/m³ abgeleitet. Dieser ist bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Informationen enthält das zum Produkt gehörende Sicherheitsdatenblatt. Achten Sie bitte besonders auf die Aktualität der Ausgaben. Zusätzliche Informationen, insbesondere zur inhalativen Gefährdung, lassen sich der DGUV Information 213­-730 „Mineralische Stäube beim Ein­, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien“ entnehmen. Diese DGUV Information ist als verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium gemäß TRGS 420 „Verfahrens­ und Stoffspezifisches Kriterium“ anerkannt. Quarz­ und Cristobalitanteile in den eingeatmeten Stäuben können zu Veränderungen im Lungengewebe führen. Bei einer höheren, langjährigen Belastung ist eine Staublungenerkrankung, Silikose, nicht auszuschließen. In einzelnen Fällen kann aus einer Silikose Lungenkrebs entstehen. Die Dauer der Belastung ist abhängig von der Anzahl der Arbeitsvorgänge und reicht von wenigen Minuten in einem kleineren Dentallabor bis hin zu acht Stunden in größeren Laboren mit spezialisierten Arbeitsplätzen. Um die Höhe der Quarzexposition zu ermitteln, hat die BG ETEM an entsprechenden Arbeitsplätzen Messungen vorgenommen, die Ergebnisse ausgewertet und in der oben angegebenen DGUV Information 213-­730 „Mineralische Stäube beim Ein­, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien“ veröffentlicht.

tabelle_schutzmassnahmen2.pngNur bei vier Messungen konnten Quarz und Cristobalit in der Luft am Arbeitsplatz nachgewiesen werden. An allen Arbeitsplätzen waren Absaugeinrichtungen nach dem Stand der Technik installiert und wurden während der Tätigkeiten und Messungen auch genutzt.

Physikalisch-chemische Wirkungen treten bei Tätigkeiten mit Einbettmassen nicht auf.

Möglichkeiten einer Substitution bestehen hinsichtlich einer völlig geänderten Zusammensetzung der Massen derzeit nicht. Ferner werden an den technischen Eigenschaften sehr hohe Anforderungen gestellt, so dass die Substitutionsbemühungen nur gemeinsam mit den Herstellern umsetzbar sind. Möglich ist jedoch zumindest in einigen Anwendungsfällen der Einsatz staubarmer Einbettmassen, die von einigen Herstellern angeboten werden.

Gefährdungen ermitteln und bewerten

Übliche Tätigkeiten mit Einbettmassen sind

  • Umfüllen
  • Portionieren
  • Anrühren und Einbetten
  • Erwärmen der Muffeln im Ofen
  • Ausbetten und Strahlen

Bei diesen Tätigkeiten lässt sich das Auftreten von quarz- und cristobalithaltigen Stäuben nicht völlig ausschließen. Gegenüber diesen Stäuben besteht also eine Exposition über die Atemwege. Wegen des hohen Gefährdungspotenzials sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.

Schutzmaßnahmen auswählen und umsetzen

Wenn eine Freisetzung von Stäuben nicht zu vermeiden ist, kann der Beurteilungsmaßstab von 0,05 mg/m³ für Quarz und Cristobalit bei den nachfolgend genannten Tätigkeiten nur eingehalten werden, wenn Einrichtungen zum Absaugen und Abscheiden genutzt werden, die nach Prüfgrundsatz GS-IF-M 20 positiv geprüft wurden, oder die Stäube erfasst, fortgeleitet werden und die Reinluft nach der Abscheidung nicht wieder in den Raum zurückgeführt wird, z. B. Abscheidung in einer Zentralanlage. Eine Liste positiv geprüfter Geräte enthält die DGUV Information 213­-730 „Mineralische Stäube beim Ein­, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien“.

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Neben den aufgeführten speziellen Schutzmaßnahmen sind weitere, allgemeine Schutzmaßnahmen zu treffen:

  • Führen eines Expositionsverzeichnisses der Beschäfigten ab 2013, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen durchführen.
  • Betriebsanweisung erstellen und bekannt machen
  • Unterweisung der Beschäftigten einschließlich arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung
  • Beschäftigungsverbot für Schwangere, die mit krebserzeugenden Stoffen arbeiten
  • Organisation der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorge

Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

  • Aufnahme der im Labor verwendeten Einbettmassen, mit dem Liquid, in das Gefahrstoffverzeichnis
  • Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Absaugeinrichtungen mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person

Quellen/Medien: