Arbeiten mit Gefahrstoffen

Metallstäube

Edelmetall­ und Nicht­-Edelmetalllegierungen, NEM-­Legierungen, werden in der Dentaltechnik nach wie vor sehr häufig eingesetzt und finden sich deshalb in nahezu jedem Labor.

Je nach vorgesehenem Einsatz bestehen die Legierungen aus edlen und oder unedlen Metallen. Nicht alle verwendeten Metalle sind als Gefahrstoffe eingestuft. Es ist aber zu beachten, dass eine Legierung andere chemisch-physikalische Eigenschafen aufweist als die einzelnen Legierungsbestandteile. Für die Verarbeitung der Legierungen gibt es ein breites Spektrum unterschiedlicher Verfahren, wie beispielsweise das Schmelzen zum Umformen durch Gießen, Bearbeitungen wie Fräsen, Schleifen und Polieren bis hin zum galvanischen Beschichten, Löten, Laserschweißen und Reinigungsprozessen. Informationen zum Gefahrstoff Dentallegierungen haben, je nach Einsatzzweck, unterschiedliche Legierungsbestandteile und -gehalte. So können in Legierungen beispielsweise die Metalle Gold, Platin, Silber, Kupfer, Zinn, Eisen, Chrom, Germanium, Indium, Iridium, Mangan, Gallium, Nickel, Cobalt, Molybdän, Palladium, Zink, Titan enthalten sein. Die genaue Zusammensetzung der jeweiligen Legierung können Sie den Herstellerinformationen oder den technischen Datenblättern entnehmen.

Bei den einzelnen Bearbeitungsverfahren können Aerosole entstehen und freigesetzt werden, wie Rauche beim Schmelzen, Gießen oder Laserschweißen oder Stäube bei der Bearbeitung durch Fräsen und Schleifen. Diese Rauche und Stäube können über die Atmung in den Körper aufgenommen werden. Außerdem können durch Hautkontakt zum Beispiel mit nickel- oder cobalthaltigen Legierungen Sensibilisierungen und in der Folge Allergien entstehen. Für einige der in der Dentaltechnik verwendete Legierungsmetalle zeigt die Tabelle die Einstufung, Arbeitsplatzgrenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe:

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Gefahrstoffmessungen der BG ETEM bei typischen dentaltechnischen Arbeiten mit Edelmetallen ergaben, dass die Grenzwerte immer eingehalten werden können, wenn die technischen Schutzmaßnahmen genutzt werden. Anders sieht dies bei der Bearbeitung von NEM-Legierungen aus. Die eingesetzten NEM-Legierungen weisen einen Gehalt an Cobalt von 50 bis 70 %, von bis zu 30 % an Chrom und von bis zu 7 % an Molybdän auf. Weitere Legierungsbestandteile, wie z. B. Eisen, Silicium und Mangan, können in Anteilen von < 2 % enthalten sein. Die einzelnen Legierungen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zusammensetzung in den vorgenannten Toleranzbereichen einerseits je nach Hersteller und andererseits auch in Abhängigkeit von gewünschter bzw. notwendiger finaler Bearbeitung. In der Expositionsbeschreibung „Verarbeitung von Nichtedelmetall-Legierungen in Dentallaboratorien“ wurde für mechanische Bearbeitung, darunter fallen die Tätigkeiten Fräsen, Schleifen und Polieren, die inhalative Gefährdung anhand von Gefahrstoffmessungen bewertet und Schutzmaßnahmen abgeleitet. Alle Messungen erfolgten bei vergleichbaren Tätigkeiten jeweils an der Person über eine Dauer von mindestens zwei Stunden.

metallstaube.pngFür Cobalt kann derzeit immer dann von einer Einhaltung der Toleranzkonzentration ausgegangen werden, wenn die Erfassungs- und Absaugeinrichtungen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Erfassungseinrichtungen und Absaugsysteme entsprechen dem Stand der Technik, wenn diese nach dem DGUV Test „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Erfassungseinrichtungen und Absaugsystemen für Dentallaboratorien“ GS­-IFA­-M 20, Ausgabe 12/2012 positiv geprüft wurden. Der Stand der Technik ist auch dann umgesetzt, wenn die Stäube am Arbeitsplatz mit staubtechnisch geprüften Einrichtungen erfasst und fortgeleitet und die Reinluft nach der Abscheidung nicht wieder in den Raum zurückgeführt wird, z. B. bei Abscheidung in einer Zentralanlage. Eine Liste positiv geprüfter Geräte enthält die Expositionsbeschreibung „Verarbeitung von Nichtedelmetall-Legierungen in Dentallaboratorien“. Anderenfalls ist die Einhaltung der Akzeptanzkonzentration für Cobalt messtechnisch nachzuweisen. Diese Messungen werden nicht von der BG ETEM durchgeführt.

Gefährdungen ermitteln und bewerten

Bei den beschriebenen Tätigkeiten können Metallstäube und -­rauche auftreten. Deshalb bestehen Expositionen über die Atemwege und über die Haut. Schutzmaßnahmen sind erforderlich.

Schutzmaßnahmen auswählen und umsetzen

Folgende Schutzmaßnahmen sind mindestens zu treffen:

  • Metalle und Legierungen mit möglichst geringem gesundheitsgefährdenden Potenzial auswählen
  • Einrichtungen und Gerätetechnik, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen verwenden
  • Technische Geräte entsprechend der Herstellerangaben betreiben
  • Regelmäßige Reinigungen, Wartungen und Prüfungen der Wirksamkeit der Absaugtechnik entsprechend den Herstellervorgaben organisieren (mind. 1 x jährlich).
  • Für regelmäßige Reinigung der Arbeitsbereiche durch Feuchtreinigung oder Aufsaugen mit einem Entstauber nach dem Stand der Technik durchführen
  • Beschäftigungsverbot für Schwangere beachten (zum Beispiel bei cobalthaltigen NEM-Legierungen)
  • Aufsteckbare Sichtscheiben an den Saugmäulern, wie vom Hersteller empfohlen, verwenden
  • Betriebsanweisung erstellen und bekannt machen
  • Unterweisung der Beschäftigten einschließlich arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung
  • Organisation der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Für Beschäftigte, die mit krebserzeugenden Stoffen arbeiten, z. B. cobalthaltige NEM-­Legierungen, ist ein Expositionsverzeichnis zu erstellen

Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

  • Aufnahme der im Labor verwendeten Metalllegierungen in das Gefahrstoffverzeichnis
  • Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
  • Alle technischen Einrichtungen, wie Gießvorrichtungen, Gussschleudern und Arbeitsplatzabsaugungen, mindestens jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person, z. B. durch den Hersteller, prüfen lassen, Prüfprotokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren.

Quellen/Medien:

  • Webcode: 21105916
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