Arbeiten mit Gefahrstoffen

Gipsstäube

Gipse werden in jedem Dentallabor verwendet. Man unterscheidet Abdruck­, Modell­, Modellhartgips und Superhartgipse mit unterschiedlichen Expansionsgraden.

Informationen zum Gefahrstoff

Dentalgipse bestehen chemisch aus Calciumsulfat mit Zusätzen für bestimmte Eigenschafen. Bei Tätigkeiten wie Portionieren, Anrühren, aber auch dem späteren Sägen, Fräsen und Bohren, können Stäube freigesetzt werden. Die Aufnahme in den Körper erfolgt über die Atmung. Wirkungen auf die Haut werden für Gips nicht beschrieben, jedoch sind durch die teilweise enthaltenen Beimengungen, beispielsweise von Kunststoffen, Acrylaten, oder anderen Stoffen reizende oder auch sensibilisierende Wirkungen nicht ausgeschlossen. Das Tragen von feuchtigkeitsdichten Schutzhandschuhen kann die Haut ebenfalls belasten. Akute Augenreizungen resultieren aus der wasserentziehenden Wirkung und oder den mechanischen Reizungen. Wiederholter Augenkontakt kann Entzündungen der Augenschleimhäute verursachen. Für Calciumsulfat, der Hauptkomponente der ein­gesetzten Gipse, besteht ein Arbeitsplatzgrenzwert von 6 mg/m3, gemessen in der alveolengängigen Fraktion. Physikalisch-chemische Wirkungen treten bei den beschriebenen Tätigkeiten mit Gipsen nicht auf.

Gefährdungen ermitteln und bewerten

Bei den beschriebenen Tätigkeiten können Gipsstäube entstehen und freigesetzt werden. Deshalb besteht eine inhalative Exposition. Schutzmaßnahmen sind erforderlich. Bei Hautkontakt können insbesondere bei Superhartgipsen durch die Beimengungen an Kunststoffen sensibilisierende Wirkungen, die ursprünglich durch andere Tätigkeiten verursacht wurden, erhalten oder auch verstärkt werden. Schutzmaßnahmen sind erforderlich. Beim Ausarbeiten von Gipsmodellen können abplatzende Partikel ins Auge gelangen.

Schutzmaßnahmen auswählen und umsetzen

Folgende Schutzmaßnahmen sind mindestens zu treffen:

  • Nur Gipse ohne beziehungsweise mit möglichst geringen Anteilen gesundheitsschädigender oder sensibilisierend wirkender Beimengungen verwenden. Informationen über Art und Menge der Beimengungen entnehmen Sie dem Sicherheitsdatenblatt oder fordern Sie beim Hersteller an. Beachten Sie beim Abfüllen, Portionieren und Anrühren die Herstellervorgaben und die Mindestanforderungen an staubarmes Arbeiten aus dem Anhang 2 der Gefahrstoffverordnung.
  • Säge­ und Frästätigkeiten nur unter Einsatz einer wirksamen Absaugung am Arbeitsplatz durchführen. Beim Ausarbeiten von Gipsmodellen Staubfahne möglichst in Richtung der Absaugung positionieren oder in einer nahezu geschlossenen Box arbeiten.
  • Schutzhandschuhe nutzen, um Hautkontakt mit Kunststoffbestandteilen im Gips zu vermeiden.
  • Schutzbrille tragen, um Augenverletzungen durch Gipspartikel zu vermeiden.
  • Ablagerungen von Gipsstäuben regelmäßig beseitigen. Stäube bei Reinigungsarbeiten nicht aufwirbeln.
  • Entleerte Transportgebinde staubarm entsorgen.
  • Betriebsanweisung erstellen und bekannt machen
  • Unterweisung der Beschäftigten einschließlich arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung
  • Organisation der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorge

Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

  • Aufnahme der im Labor verwendeten Gipse in das Gefahrstoffverzeichnis
  • Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Absaugeinrichtungen mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person

Quellen/Medien:

  • Webcode: 21178762
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