Arbeiten mit Gas
Flüssiggas
Die Bezeichnung „Flüssiggas” ist üblich, weil sich die in Frage kommenden Gase durch geringen Druck verflüssigen lassen, umgekehrt gehen sie unter Atmosphärendruck bei normalen Umgebungstemperaturen sofort wieder in den gasförmigen Zustand über.
Beim Übergang von der Flüssig in die Gasphase ergibt sich z. B. bei Propan ein Volumenvergrößerungsfaktor von etwa 260. Aus einer 11 kg Flüssiggasflasche resultieren somit ca. 5,65 m3 Gas; dies würde einen 20 m2 großen Raum bis 30 cm Höhe mit Gas füllen.
Berücksichtigt man nun, dass die Explosionsgrenzen bei Propan/Butan etwa zwischen ca. 2 und 9 Volumenprozent liegen, so ergeben sich im ungünstigsten Fall etwa 300m3 explosionsfähiges Luft-Gasgemisch. Die chemische Energie, die in einer gefüllten 11kg Flüssiggasflasche enthalten ist, würde ausreichen, einen Lkw mit 6 Tonnen Gewicht auf die Höhe des Mount Everest zu heben (8.848 m über den Meeresspiegel).
Flüssiggas, ganz gleich welcher Zusammensetzung, ist 1,5 bis zweimal schwerer als Luft. Es sinkt sehr schnell zu Boden, füllt alle Vertiefungen aus und verbleibt dort über längere Zeiträume. Deshalb Flüssiggasbehälter nicht in tiefer gelegenen Räumen und nicht in unmittelbarer Nähe von Vertiefungen wie Schächten oder Kanalöffnungen aufstellen!
Bedeutsam für die Arbeitssicherheit sind auch die niedrigen Zündgrenzen der Flüssiggase. Es genügen somit schon kleinste Mengen flüssig ausströmenden Gases, um sehr schnell ein zündfähiges Luft-Gasgemisch zu bekommen: Ein Propan/Luftgemisch mit nur 2,1 Volumenprozent Propan ist unter Umständen bereits explosionsfähig.
Flüssiggas bildet mit Luft explosionsfähige Gemische, die zu schweren Explosionen führen können. Sichern Sie Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb durch die Beachtung der Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas”, DGUV Vorschrift 79. Besonders wichtig ist:
- Befindet sich am Arbeitsplatz nur die angeschlossene Flüssiggasflasche, ggf. in einem speziellen Gasflaschenschrank gemäß TRGS 510?
- Die Lagerung von Ersatz-Gasflaschen erfolgt nur an eigens dafür hergerichteten Lagerorten, gut belüftet, nicht mit brennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen zusammen, abgetrennt von anderen Gasflaschen, gegen Zutritt Unbefugter gesichert.
- Nur die für Flüssiggas zugelassenen Schläuche verwenden.
- Schläuche häufig kontrollieren und poröse Schläuche sofort austauschen.
- Schläuche mit Schlauchklemmen gegen Abgleiten von den Armaturen sichern.
- Druckminderer etwa alle acht Jahre austauschen.
- Schläuche mit einer Länge über 40 cm benötigen eine Schlauchbruchsicherung, auch integriert in einem Druckminderer möglich
- Flüssiggas niemals in Kellerräumen, Durchgängen und Durchfahrten, Garagen, Treppenhäusern oder anderen Orten unter Erdgleiche lagern – das ist verboten!
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