Arbeiten mit Gas

Erdgas

Arbeiten an Gasleitungen und Anschlüssen, Gasinstallationen, sowie Gasverbrauchsanlagen werden ausschließlich von entsprechenden Fachbetrieben ausgeführt. Die Regeln des Deutschen Vereins des Gases und Wasserfaches e.V. DVGW, DVGW­TRGI G 600, sind zu beachten, soweit die öffentliche Gasversorgung betroffen ist, Bestätigung des ausführenden Fachbetriebes einholen.

Die Gasinstallationsanlage ist vor Inbetriebnahme durch ein zugelassenes Installationsunternehmen zu prüfen, den Prüfbeleg aufbewahren. Es ist sicherzustellen, dass der Zugang zu Hauptabsperreinrichtungen jederzeit leicht erreichbar ist.

Die Beschäftigten sind über die Verhaltensweise bei Gefahrensituationen wie Gasgeruch bei Leckagen zu unterweisen. Eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung wird mindestens alle zwölf Jahre von einem zugelassenen Installationsunternehmen durchgeführt. Die Erdgas-Leitungsanlage ist regelmäßig durch eine vom Unternehmer beauftragte Person auf Dichtheit und ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Die Prüffrist wird je nach Beanspruchung und Zustand der Anlage festgelegt und sollte den Zeitraum eines Jahres möglichst nicht überschreiten.

Quellen/Medien:

  • Webcode: 21141813
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