Allgemeine Hinweise zu Gefahrstoffen

Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen müssen Sie zunächst feststellen, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob bei diesen Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen bzw. freigesetzt werden. Ist dies der Fall, so müssen Sie die Informationen ermitteln und die Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Prinzipiell sind folgende Vorgehensweisen bei der Gefährdungsbeurteilung möglich:

  • Anwendung von Maßnahmen oder Verfahren einer branchen- oder tätigkeitsspezifischen Handlungsempfehlung
    Solche Handlungsempfehlungen können beispielsweise Expositionsbeschreibungen oder DGUV Informationen für konkrete Arbeitsverfahren mit Gefahrstoffen sein. Für den Dentalbereich existieren bisher folgende Expositionsbeschreibungen:
    • Verarbeitung Methylmethacrylat-haltiger Kunststoffmassen im Dentallabor
    • Verarbeitung von Nichtedelmetall-Legierungen in Dentallaboratorien
    • DGUV Information 213­-730 „Mineralischer Staub beim Ein­, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien"

Da diese Handlungsempfehlungen nur Aussagen zur inhalativen Exposition enthalten, müssen die dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen separat bewertet werden.

  • Durchführung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung nach § 7 Gefahrstoffverordnung und TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen”
    Die hierzu notwendigen Schritte lassen sich vereinfacht in folgenden Punkten zusammenfassen:
  1. Informationen beschaffen
  2. Gefährdungen ermitteln und bewerten
  3. Substitutionsprüfung
  4. Schutzmaßnahmen auswählen und umsetzen
  5. Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

Quellen/Medien: