Allgemeine Hinweise zu Gefahrstoffen

Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen machen auf die Hauptgefahren aufmerksam. Weltweit gab es bisher unterschiedliche Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme. Mit der Bekanntgabe der CLP-Verordnung "Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen", auch unter dem Begriff GHS-Verordnung bekannt, wurden diese weitgehend vereinheitlicht.

In den einzelnen Gefahrenklassen erfolgt eine weitere Unterteilung der Einstufung, entsprechend der Schwere der Gefahr in bis zu sechs Unterklassen beziehungsweise Gefahrenkategorien oder Typen. Die Zuordnung eines Stoffes/Gemisches zu einer Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie ist die Grundlage für die Kennzeichnung, die sich zusammensetzt aus den Elementen:

  • piktogramme.pngGefahrenpiktogramm
  • Signalwort (Gefahr und Achtung)
  • Gefahrenhinweisen H – Hinweise (bisher R-Sätze)
  • Vorsorgehinweisen P – Hinweise (bisher S-Sätze)

Die Piktogramme sind auf der Spitze stehende Quadrate mit rotem Rand und schwarzem Symbol.

Die Zuordnung der einzelnen Symbole und der neuen Signalwörter:

  • Gefahr – für Kategorien mit größeren Gefahren
  • Achtung – für Kategorien mit weniger großen Gefahren

Die Kennzeichnung wird, wie oben beschrieben, ergänzt durch:

  • H – Hinweise (hazard = Gefahr)
  • P – Hinweise (precautionary = Vorsorge)

Quellen/Medien: