Lager/Technik

Absaugung

An einigen Dentalarbeitsplätzen entstehen durch die Bearbeitung der Werkstücke und Arbeitsmaterialien luftgetragene Stäube oder Gefahrstoffdämpfe, die von den Mitarbeitern eingeatmet werden können.

Um eine Minimierung der Konzentration von Stäuben und Gefahrstoffdämpfen sowie die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte zu erreichen, ist häufig der Einsatz von Erfassungseinrichtungen und Absauganlagen notwendig. Die Absauganlagen können als Zentral- oder Einzelplatzabsaugung mit Fortluft oder Reinluftrückführung ausgeführt sein.

Folgenden Punkte sind dabei zu beachten:

  • generell:
    • Nutzung der Sichtscheiben an den Erfassungseinrichtungen
    • bestimmungsgemäßer Betrieb der Absaugeinrichtungen gemäß den Herstellerangaben
    • regelmäßige Reinigung, Wartung und Prüfung der Wirksamkeit der Absaugtechnik entsprechend den Herstellervorgaben mit Dokumentation
    • sicherstellen, dass nur vom Hersteller empfohlene Filter und Zusatzeinrichtungen verwendet und die Ausrüstungen einschließlich Filter nicht manipuliert werden.
  • pruefzeichen.jpgzusätzlich bei krebserzeugenden Stäuben:
    • Bei der Erfassung krebserzeugender Stäube wie cobalthaltigen Stäuben (z.B. beim Schleifen von NEM-Legierungen) und quarz- oder cristobalithaltigen Stäuben (z. B. beim Abstrahlen von Einbettmassen) dürfen Absauganlagen mit Reinluftrückführung nur verwendet werden, wenn die Erfassungseinrichtung und Absauganlage nach dem Grundsatz DGUV Test „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Erfassungseinrichtungen und Absaugsystemen für Dentallaboratorien“ GS-IFA-M 20, Ausgabe 12/2012 positiv geprüft wurden. Bei Zentralabsaugung oder Einzelplatzabsaugung mit Fortluft muss die Erfassungseinrichtung ebenfalls diesem Grundsatz entsprechen. (Hinweis: Geprüfte Absauganlagen und Erfassungseinrichtungen sind mit dem folgenden Prüfzeichen versehen)

Quellen/Medien: