Dentallabor
Gipsraum
Der Gipsraum dient in erster Linie dazu, ausgehend von der Gebissabformung der Patienten, ein Gipsmodell zu erstellen.
Entsprechend muss er ausgestattet sein:
- rutschhemmender Bodenbelag
- Fußböden, Wände und Arbeits- bzw. Ablageflächen müssen feucht zu reinigen sein
- Einbauschränke mit Gipsschubladen / Portionsbeuteln
- Vakuumrührgeräte zum Anrühren
- Sammelbehälter für Gipsabfälle
- Möglichkeiten zum Ablegen von PSA wie Schürzen; Schutzbrille, Atemschutz FFP-2 und Schutzhandschuhe
- Handwaschplatz
- Hautschutzplan
Quellen/Medien:
- Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, DGUV Regel 108-003
- Benutzung von Schutzhandschuhen, DGUV Regel 112-995
- Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen, Technische Regel für Gefahrstoffe, TRGS 907
- Fußböden, Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A1.5/1,2
- Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche, DIN-VDE 0100-701
- Webcode: 21788155
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