Tätigkeiten

Kurierfahrten

Die Unternehmensleitung ist verantwortlich für die Auswahl und Ausrüstung der Fahrzeuge und für die Auswahl und Qualifikation der Beschäftigten, Auswahlverantwortung. Diese Auswahl schafft die Rahmenbedingungen für sichere Transporte im Kurierdienst.

Verantwortung der Unternehmensleitung

Die Führungsverantwortung verlangt, dass sich die Vorgesetzten wiederkehrend vom sicheren Arbeiten und vom Kenntnisstand der Mitarbeiter überzeugen.

In der täglichen Praxis ist laut Rechtsprechung derjenige für die ordnungsgemäße Sicherheit verantwortlich, der unter eigener Verantwortung das Fahrzeug beladen hat. Des Weiteren kommt nach § 23 StVO auch dem Fahrer eine große Verantwortung zu. Der Fahrer oder die Fahrerin muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug und die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit durch die Ladung nicht leidet. Aber auch der Halter hat nach § 31 StVO eine große Verantwortung. Er darf die Inbetriebnahme des Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung leidet.

Strafbar machen können sich alle am Transport beteiligten Personen, also der Fahrzeughalter, Fahrzeugführer und der Verlader. Damit es soweit nicht kommt, muss die Unternehmensleitung dafür sorgen, dass die Kurierfahrer die Ladung in den Fahrzeugen ordnungsgemäß sichern können. Unterweisen Sie diese Personen in der Ladungssicherung.

Abtrennung des Laderaumes

Im Fahrbetrieb treten durch Bremsen, Lenken und Beschleunigen Kräfte nach allen Seiten auf. Deswegen muss die Ladung gegen das Verrutschen nach allen Seiten gesichert werden. Die stärksten Kräfte treten im normalen Fahrbetrieb bei Vollbremsungen auf. Die Last strebt dann unglücklicherweise in Richtung Fahrer und Beifahrer. Deshalb sollte der Fahrerbereich durch geeignete Einrichtungen, wie z. B. stabile Gitter, Trennnetze oder Laderaumabdeckungen vom Laderaum getrennt werden.

kurrierfahr-transportbox.jpgSicherung von kleinem Transportgut

Auch kleine Teile werden zum Geschoss. Deshalb haben sich geschlossene Transportboxen bewährt, die im Laderaum befestigt oder formschlüssig verstaut werden können.

Warnwesten und Freisprecheinrichtung

Warnwesten gehören in alle Fahrzeuge. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, außerhalb des Betriebsgeländes Fahrzeuge mit Warnkleidung für alle Mitfahrer auszustatten. Wenn zur Auftragsabwicklung mobil telefoniert werden muss, ist im Fahrzeug eine Freisprecheinrichtung bereitzustellen und zu nutzen. Die Mitarbeiter sind dazu ausdrücklich zu unterweisen.

Fahrzeugprüfung

Firmenfahrzeuge sind gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ mindestens einmal jährlich auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Neben der zweijährigen Sachverständigenprüfung nach der StVZO kann die Prüfung durch eine autorisierte Fachwerkstatt z. B. im Rahmen der Serviceinspektion erfolgen.

Fahrerausbildung

Kurierfahrer besitzen zumindest den PKW-Führerschein, was rein formal zum Führen eines PKW ausreicht. Wenn Firmen-Fahrzeuge eingesetzt werden, sollte der Halter, Unternehmer, regelmäßig kontrollieren, ob der Kurierfahrer noch im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Ansonsten droht bei einer Straßenverkehrskontrolle nicht nur dem Fahrer „Fahren ohne Führerschein“, sondern auch dem Halter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Damit der Kurierfahrer seine Transportaufgaben sicher erfüllen kann und um seine Fahrkompetenz zu verbessern, werden Fahrsicherheitstrainings von der BG ETEM angeboten. Angebote finden Sie online in der Seminardatenbank unter www.bgetem.de/seminare.

Bitte wenden sie sich bei Fragen an den Bereich Schulung der BG ETEM:

Tel. 0221 3778-6464
Fax 0221 3778-6027
E-Mail schulung@bgetem.de

Wirtschaftliche Aspekte

Jeder Unfall eines Beschäftigten im Straßenverkehr verursacht neben menschlichem Leid auch enorme Kosten, die Ihren Gewinn von Monaten oder sogar Jahren aufzehren können.

Direkte Unfallkosten sind:

  • Reparaturkosten an den eigenen Fahrzeugen
  • Reparaturkosten, die durch Übernahme kleinerer Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners entstanden sind, um Rabattrückstufungen zu vermeiden
  • Kosten für ausgefallene Fahrzeuge
  • Höhere Beiträge zur Haftpflicht-, Vollkasko- und Transportversicherung, Rückstufung
  • Kosten der Selbstbeteiligung, Teilkasko oder Vollkasko
  • Kosten für beschädigte Werkstücke, Ladung
  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen

Indirekte Unfallkosten sind:

  • Arbeitszeitverluste am Unfallort, bei der Verhandlung mit der Polizei, bei Gesprächen mit dem Anwalt, bei einer Vorladung vor Gericht
  • Zusätzliche Kosten für Krankheitsvertretungen bzw. Aushilfen einschließlich Personalbeschaffungs- und Einarbeitungskosten sowie Kosten für Mehrarbeitsstunden
  • Kosten für Lohn- und Gehaltsfortzahlungen
  • Umsatzeinbußen durch Verärgerung der Kunden wegen verspäteter Auftragsausführung oder unbekannter Krankheitsvertretung
  • Schmälerung des Beitragsnachlasses der Berufsgenossenschaft.

Investitionen in die Qualifikation der Fahrenden und in die Sicherung der Ladung sind gut investiertes Geld.

Quellen/Medien: